Unser familiengeführter Bauernhof liegt im Herzen einer bemerkenswerten Schwarzwaldlandschaft. Wir befinden uns auf 900m, mit weitem Panoramablick über´s Münstertal bis nach
Frankreich (Vogesen). Zu jeder Jahreszeit können Sie hier bei uns Natur und regionale Kultur erleben. Im Nu haben Sie Ihre Alltagssorgen vergessen.
Die entspannte Atmosphäre unseres Hauses wissen unsere Besucher zu schätzen. So befinden sich nicht wenige darunter, die mit den Jahren zu treuen Stammgästen geworden sind.
Je nach Ihren Vorlieben können Sie hier Stille und Abgeschiedenheit aber auch viele Events in der Umgebung miterleben.
In der Ferienwohnung ist Platz für 2 Personen. Großzügige Raumgestaltung. Schlafzimmer. Bad und Dusche, Balkon, TV-Anschluss. W-Lan auf Anfrage möglich. Bettwäsche, Geschirr - und Handtücher werden gestellt.
Ruhige, sonnige und gut ausgestatte, helle Wohnküche mit direktem Zugang zum Balkon. 1 Schlafzimmer, 1 Bad.
Panoramablick bis nach Frankreich.
Schlafzimmer im Dachgeschoß für 2 Erwachsene, Direkter Zugang zum Balkon.
Die Ferienwohnung im DG des Bauernhofs ist sehr gemütlich und rustikal eingerichtet. Vorhanden sind 2 Schlafzimmer mit einmal 2 Betten und einmal 3 Betten, Wohnzimmer mit TV-Anschluss, Küche mit Eßecke, Dusche mit WC. Bettwäsche, Geschirr - und Handtücher werden gestellt.
gemütliche Wohnküche mit Panoramablick über das Münstertal bis zu den Vogesen,(Frankreich).
gemütliches, mit viel Holz aus dem Schwarzwald ausgebautes Wohnzimmer mit herrlichem Ausblick.
ruhiges, mit Schwarzwälder Tannenholz ausgekleidetes 3 Bett-Schlafzimmer mit kleinem Nebenraum.
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom
Beherbergungsbetrieb akzeptierte Reservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.
Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war,
bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter
ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen 10%.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben verpflichtet, eine nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu
vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrags den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
Hier einige Beispiele ohne Selbstbehalt im Finanztest